Immobilienpreise steigen kaum noch – Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz angekündigt
Veröffentlicht am 27.09.2026
Der Anstieg der Preise für Wohnimmobilien in Deutschland verliert an Tempo. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom 24. September 2026 kosteten Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2026 im Durchschnitt 0,6 % mehr als ein Jahr zuvor. Es ist zwar der siebte Preisanstieg in Folge, die Zuwachsraten werden aber kleiner. Gegenüber dem ersten Quartal verteuerte sich Wohneigentum lediglich um 0,3 %. Den Wert für das erste Quartal korrigierten die Statistiker zudem von 1,4 % auf 1,2 % nach unten.
Regional gehen die Entwicklungen deutlich auseinander. In den sieben größten Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) wurden Eigentumswohnungen günstiger: um 0,4 % gegenüber dem Vorjahresquartal und um 0,5 % gegenüber dem Vorquartal. Noch deutlicher gaben die Wohnungspreise in dichter besiedelten ländlichen Kreisen nach, dort mit −1,8 % im Jahresvergleich. In den kreisfreien Großstädten außerhalb der sogenannten Top 7 stiegen die Wohnungspreise dagegen um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Als Belastungsfaktor gelten weiterhin die Finanzierungskosten: Die Bauzinsen liegen, wie wir vergangene Woche berichtet haben, inzwischen über der Marke von 4 %.
Auch beim Thema Heizung kehrt keine Ruhe ein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 23. September 2026 angekündigt, gemeinsam mit jungen Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz einzulegen. Vorgestellt werden soll die Beschwerde am 29. September 2026. Das Gesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst, ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Es hat die Vorgabe abgeschafft, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, und lässt neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybrid- und Biomasseheizungen auch wieder neue Gas- und Ölheizungen zu. Die DUH hält das Gesetz für klimaschädlich und verfassungswidrig und stützt sich dabei unter anderem auf das Staatsziel Umweltschutz in Art. 20a des Grundgesetzes.
Was heißt das in der Praxis? Für Eigentümer zeigen die Zahlen einen Markt, der sich seitwärts bewegt: Deutliche Preissteigerungen sind derzeit nicht zu erwarten, und die Lage unterscheidet sich stark je nach Region und Objektart. Eine realistische, am örtlichen Markt orientierte Bewertung ist daher wichtiger als bundesweite Durchschnittswerte. Beim Heizungstausch gilt bis auf Weiteres das geltende Gebäudemodernisierungsgesetz. Eine Verfassungsbeschwerde ändert zunächst nichts an der Rechtslage, und ob und wann das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist offen. Wer eine neue Heizung plant, sollte neben den Anschaffungskosten auch die langfristigen Betriebskosten im Blick behalten. Bei vermieteten Objekten betrifft das über die Nebenkosten auch die Mieterinnen und Mieter.
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