Mietrechtsreform: Bundestag hört Sachverständige zu Indexmieten und Möblierung
Veröffentlicht am 18.10.2026
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, Sachverständige zum Regierungsentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts angehört. Der Entwurf sieht gezielte Eingriffe in mehreren Bereichen vor, die Vermieter und Mieter gleichermaßen betreffen. Nach Angaben des Fachportals beck-aktuell, das am 15. Oktober berichtete, ist der Gesetzgebungsprozess mit der Anhörung noch nicht abgeschlossen: Zweite und dritte Lesung stehen aus, einzelne Regelungen können sich also noch ändern.
Im Mittelpunkt stehen drei Themen. Bei Indexmieten, die an einen Preisindex wie den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, sollen Erhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten künftig jährlich begrenzt werden. Bei möblierten Wohnungen soll der Möblierungszuschlag gedeckelt werden: Ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent der Miete soll als angemessen gelten. Für die Kurzzeitvermietung soll die Ausnahme von den Mieterschutzvorschriften nur noch für Mietverhältnisse von bis zu sechs Monaten gelten.
Auch beim Kündigungsrecht sieht der Entwurf Änderungen vor. Bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs soll die Schonfristregelung künftig einmalig auch für ordentliche Kündigungen gelten, sofern die Schulden vollständig beglichen werden. Zudem soll die Mietpreisbremse geschärft werden; konkrete Änderungen nennt die Berichterstattung dazu bislang nicht. Im Bereich Modernisierung steigt die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren von 10.000 auf 20.000 Euro.
Die Positionen der Sachverständigen gehen auseinander. Haus & Grund lehnt den Entwurf ab, weil er die Planungssicherheit privater Kleinvermieter gefährde. Der Deutsche Mieterbund nennt ihn einen längst überfälligen Schritt, verlangt aber Verschärfungen bei Indexmieten, Kurzzeitvermietung und Möblierungszuschlag. Der Hamburger Mieterverein kritisiert, dass der Entwurf eine sozialschädliche Ausnutzung der Marktlage nicht verhindere. Der IVD warnt vor immer detaillierterer Regulierung mit starren Fristen. Der Bundesrat sieht ebenfalls Korrekturbedarf und fordert Anreize für die Vermietung leerstehenden Wohnraums sowie weniger Bürokratie.
Was heißt das in der Praxis? Vermieter möblierter Wohnungen sollten ihre Möblierungszuschläge und bestehende Indexmietklauseln prüfen, sobald der endgültige Gesetzestext feststeht. Mieter erhalten mit den Änderungen voraussichtlich mehr Schutz bei Indexerhöhungen und Zuschlägen, für Kurzzeitmietverhältnisse gilt künftig eine klarere Grenze. Für Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, lohnt es sich, die Vertragsgestaltung im Blick zu behalten, denn Änderungen an Mietverträgen oder Zuschlägen können wirksam werden, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
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